Sonderrechte §35 StVO
Wir bieten Einweisung in die Sonderrechte
Einweisung in die Sonderrechte §35 StVO
Der Einsatzfahrer steht in dem ständigen Konflikt, einen angemessenen Kompromiss aus schnellem und sicherem Ankommen zu finden. Der Gesetzgeber ermöglicht deshalb unter streng festgelegten Voraussetzungen die Inanspruchnahme von Sonderrechten.
Die Ausbildung
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderrechten
- Ausrüstung der Fahrzeuge nach StVZO
- Sonderrechte nach §35 StVO
- Wegerecht nach §38 StVO
- Grenzen der Sonderrechte
- Besondere Sorgfaltspflicht
Einweisung für
- Feuerwehren
- Katastrophenschutz
- Technisches Hilfswerk
- Rettungsdienste etc.
Fahrzeuge
VW Tiguan
VW T-Roc
Öffnungszeiten
Büro- und Anmeldung
Montag 17:00 – 18:30 Uhr
Mittwoch 17:00 – 18:30 Uhr
Freitag 16:00 – 17:30 Uhr
Theoretischer Unterricht (Grundstoff)
Montag 18:30 – 20:00 Uhr
Mittwoch 18:30 – 20:00 Uhr
Der Klassenspezifische Unterricht für Motorrad, Lkw, Bus und Trecker wird je nach Bedarf gesondert geplant
M: 0157 - 56646004
Langenhof 7a
26160 Bad Zwischenahn. Die Fahrschule liegt verkehrsgünstig im Zentrum von Bad Zwischenahn und ist nur 3 Minuten Fußweg vom ZOB/Bahnhof entfernt.
Zeiten
Büro- und Anmeldung
Montag 17:00 – 18:30 Uhr
Mittwoch 17:00 – 18:30 Uhr
Freitag 16:00 – 17:30 Uhr


