Sonderrechte §35 StVO

Wir bieten Einweisung in die Sonderrechte

Einweisung in die Sonderrechte §35 StVO

Der Einsatzfahrer steht in dem ständigen Konflikt, einen angemessenen Kompromiss aus schnellem und sicherem Ankommen zu finden. Der Gesetzgeber ermöglicht deshalb unter streng festgelegten Voraussetzungen die Inanspruchnahme von Sonderrechten.

Die Ausbildung

Wesentliche Inhalte der Ausbildung:
 

  • Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderrechten
  • Ausrüstung der Fahrzeuge nach StVZO
  • Sonderrechte nach §35 StVO
  • Wegerecht nach §38 StVO
  • Grenzen der Sonderrechte
  • Besondere Sorgfaltspflicht

Einweisung für

Wir bieten die Einweisung in die Sonderrechte der Straßenverkehrsordnung (StVO) an für:
 

  • Feuerwehren
  • Katastrophenschutz
  • Technisches Hilfswerk
  • Rettungsdienste etc.

Fahrlehrer

Mario Saure

Inhaber, Fahrlehrer aller Klassen

Fahrlehrer Mario Saure FAM

Fahrzeuge

VW Tiguan
VW T-Roc

Öffnungszeiten

Büro- und Anmeldung
Montag 17:00 – 18:30 Uhr
Mittwoch 17:00 – 18:30 Uhr
Freitag 16:00 – 17:30 Uhr

Theoretischer Unterricht (Grundstoff)
Montag 18:30 – 20:00 Uhr
Mittwoch 18:30 – 20:00 Uhr

Der Klassenspezifische Unterricht für Motorrad, Lkw, Bus und Trecker wird je nach Bedarf gesondert geplant

M: 0157 - 56646004

oder unter 04403 - 9840143. Wenn wir nicht erreichbar sind, sende uns gerne eine Mail.

Langenhof 7a

26160 Bad Zwischenahn. Die Fahrschule liegt verkehrsgünstig im Zentrum von Bad Zwischenahn und ist nur 3 Minuten Fußweg vom ZOB/Bahnhof entfernt.

Zeiten

Büro- und Anmeldung
Montag 17:00 – 18:30 Uhr
Mittwoch 17:00 – 18:30 Uhr
Freitag 16:00 – 17:30 Uhr

Wir rufen zurück

Datenschutz

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