Fahrlehrer werden

Auszug aus dem Fahrlehrergesetz

Du möchtest Fahrlehrer werden?

Wir sind zugelassene Ausbildungsfahrschule

Der Beruf des Fahrlehrers vereint für dich pädagogisches Geschick, Verantwortungsbewusstsein und die Freude am Umgang mit Menschen?

Du möchtest anderen helfen, ein Stück Freiheit und Selbstständigkeit zu gewinnen – sicher, verantwortungsvoll und mit Freude am Fahren?

Der Straßenverkehr fasziniert dich schon lange, und du legst großen Wert auf Sicherheit und klare Regeln?

Dir ist bewusst, dass der Fahrlehrerberuf Geduld, Einfühlungsvermögen und hohe Konzentration erfordert – Eigenschaften, die du durch deine bisherige berufliche Erfahrung und deine ruhige, gewissenhafte Art mitbringst?

Du siehst in dieser Tätigkeit nicht nur einen Beruf, sondern eine verantwortungsvolle Aufgabe, die Menschen auf ihrem Weg in die Mobilität begleitet und prägt?

Deshalb möchtest du diesen Weg mit Überzeugung und Leidenschaft einschlagen?

Dann bist du bei uns genau richtig!

Auszug aus dem Fahrlehrergesetz (FahrlG)

Voraussetzungen nach § 2 FahrlG: Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn:

  1. der Bewerber das 21. Lebensjahr vollendet hat,
  2. der Bewerber geistig und körperlich geeignet ist,
  3. der Bewerber fachlich und pädagogisch geeignet ist,
  4. gegen den Bewerber keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
  5. der Bewerber mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
  1. der Bewerber im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse ist, für die die
    Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
  2. der Bewerber seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzt,
  3. der Bewerber innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 7 zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist,
  4. der Bewerber eine Prüfung nach § 8 bestanden hat und
  5. der Bewerber über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

Fahrlehrer

Mario Saure

Inhaber, Fahrlehrer aller Klassen

Fahrlehrer Mario Saure FAM

Fahrzeuge

VW Tiguan
VW T-Roc

Öffnungszeiten

Büro- und Anmeldung
Montag 17:00 – 18:30 Uhr
Mittwoch 17:00 – 18:30 Uhr
Freitag 16:00 – 17:30 Uhr

Theoretischer Unterricht (Grundstoff)
Montag 18:30 – 20:00 Uhr
Mittwoch 18:30 – 20:00 Uhr

Der Klassenspezifische Unterricht für Motorrad, Lkw, Bus und Trecker wird je nach Bedarf gesondert geplant

M: 0157 - 56646004

oder unter 04403 - 9840143. Wenn wir nicht erreichbar sind, sende uns gerne eine Mail.

Langenhof 7a

26160 Bad Zwischenahn. Die Fahrschule liegt verkehrsgünstig im Zentrum von Bad Zwischenahn und ist nur 3 Minuten Fußweg vom ZOB/Bahnhof entfernt.

Zeiten

Büro- und Anmeldung
Montag 17:00 – 18:30 Uhr
Mittwoch 17:00 – 18:30 Uhr
Freitag 16:00 – 17:30 Uhr

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