Begleitetes Fahren ab 17
Früh übt sich!
Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Durch die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ (BF17) kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre abgesenkt werden, verbunden mit der Auflage, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten „Begleitperson“ geführt werden darf.
Damit schließt das BF17 an die professionelle Ausbildung in den Fahrschulen an. Der junge Fahrer/die junge Fahrerin ist nach dem Ablegen seiner/ihrer vollständigen Fahrprüfung eigenverantwortlicher Führer/eigenverantwortliche Führerin des Pkw.
Die Begleitperson hat keine Ausbildungsfunktion, ist also kein „Laienfahrlehrer“, sondern lediglich Ansprechpartner für die jungen Fahranfänger und soll Rat und Hinweise erteilen.
Führt der Fahranfänger/die Fahranfängerin einen Pkw ohne eine benannte Begleitperson, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, eine Verlängerung der Probezeit und vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachzuweisen.
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Um als Begleitperson zugelassen zu werden, muss eine Person:
- das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein,
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein und
- die „0,5-Promille-Grenze“, die 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol-Grenze und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist.
Fahrzeuge
VW Tiguan
VW T-Roc
Öffnungszeiten
Büro- und Anmeldung
Montag 17:00 – 18:30 Uhr
Mittwoch 17:00 – 18:30 Uhr
Freitag 16:00 – 17:30 Uhr
Theoretischer Unterricht (Grundstoff)
Montag 18:30 – 20:00 Uhr
Mittwoch 18:30 – 20:00 Uhr
Der Klassenspezifische Unterricht für Motorrad, Lkw, Bus und Trecker wird je nach Bedarf gesondert geplant
M: 0157 - 56646004
Langenhof 7a
26160 Bad Zwischenahn. Die Fahrschule liegt verkehrsgünstig im Zentrum von Bad Zwischenahn und ist nur 3 Minuten Fußweg vom ZOB/Bahnhof entfernt.
Zeiten
Büro- und Anmeldung
Montag 17:00 – 18:30 Uhr
Mittwoch 17:00 – 18:30 Uhr
Freitag 16:00 – 17:30 Uhr


